Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist quasi ein medizinisches Testament und soll die Selbstbestimmung des Patienten auch in Situationen ermöglichen, in denen er mit seiner Umgebung nicht (mehr) kommunizieren kann. Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung Ihrer persönlichen Verfügung.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die Selbstbestimmung des Patienten für Situationen gewährleistet werden soll, in denen er dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche zu medizinischen Behandlungen zu kommunizieren. Dauerhaft bedeutet bis zu seinem Tod, selbst wenn der Todeszeitpunkt medizinisch noch nicht genau einschätzbar ist. Insbesondere handelt es sich bei diesen Situationen um voraussichtlich dauerhafte Bewusstlosigkeit, Demenzerkrankungen oder andere unheilbare Krankheiten, deren Auswirkungen die Kommunikationsfähigkeit des Patienten beeinträchtigen.

Errichtung und Inhalt einer Patientenverfügung ist in Österreich im Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) geregelt. Das Gesetz unterscheidet zwischen verbindlichen Patientenverfügungen und solchen, die zwar nicht verbindlich sind, aber dennoch der Ermittlung des Willens der Patientin/des Patienten zugrunde zu legen sind.

In der Patientenverfügung legt der künftige Patient fest, mit welchen medizinischen Behandlungen und Maßnahmen er im Falle seiner Bewusstseins- bzw. Entscheidungseinschränkung einverstanden ist und mit welchen nicht. Eine Patientenverfügung ist keine letztwillige Verfügung im eigentlichen Sinn, weil darin keine Verfügung für die Zeit nach Todeseintritt getroffen wird.

In verbindlichen Patientenverfügungen müssen die abgelehnten medizinischen Maßnahmen konkret genannt werden oder zumindest eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Außerdem muss aus der Patientenverfügung ersichtlich sein, dass der Patient die Folgen seiner Verfügung richtig einschätzt. Im Anwendungsfall müssen sich Ärzte an diese Patientenverfügung halten.

Warum soll ich eine Patientenverfügung machen?

Mit einer Patientenverfügung können Sie zu Zeiten Ihrer vollen Geschäftsfähigkeit Ihre Wünsche in Bezug auf Ihr Lebensende niederschreiben.

Errichtung und Wirksamkeit einer Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung kann nur von voll geschäftsfähigen Personen nach einer umfassenden ärztlichen Aufklärung errichtet werden. Die Aufklärung muss sich vor allem auf die Folgen der Verfügung für etwaige medizinische Behandlungen beziehen. Kurzum: Dem Errichter müssen die Konsequenzen und die Tragweite der Verfügung klar sein.

Eine verbindliche Patientenverfügung muss schriftlich mit Angabe des Datums vor einem Rechtsanwalt, einem Notar oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung errichtet werden und muss auch vom aufklärenden Arzt unterfertigt werden. Sie bleibt für acht Jahre gültig. Von dieser Gültigkeitsdauer gibt es folgende Ausnahmen:

  • Der Verfüger selbst hat in der Patientenverfügung eine kürzere Frist festgelegt. In diesem Fall gilt die kürzere Frist. Eine längere Frist als acht Jahre kann hingegen nicht verfügt werden.
  • Der Patient kann die Verfügung nicht mehr erneuern, weil er nicht mehr voll geschäftsfähig ist. In diesem Fall behält sie trotz des Ablaufs ihre Gültigkeit.
  • Eine Patientenverfügung verliert ihre Gültigkeit, wenn sich der Stand der Medizin im Vergleich zum Inhalt der Patientenverfügung wesentlich geändert hat.

Wird die Patientenverfügung ergänzt oder geändert beginnt die Frist von acht Jahren, oder eine ausdrücklich festgelegte kürzere Frist, erneut zu laufen.

Verfügungen sind generell ungültig, wenn

  • sie nicht frei oder ernstlich zustande gekommen sind oder
  • ihr Inhalt strafrechtlich nicht zulässig ist.

Eine Patientenverfügung kann jederzeit von der Patientin/dem Patienten selbst höchstpersönlich widerrufen werden.

Eine Patientenverfügung, die ohne Arzt und Rechtsvertreter erstellt wird oder nur mit einem der beiden, ist zwar gültig, aber für den behandelnden Arzt nicht verbindlich. Er kann diese Verfügung in seine Betrachtung der Umstände miteinbeziehen, muss aber nicht. Eine solche unverbindliche Patientenverfügung hat kein festgelegtes Ablaufdatum.

Wie erstelle ich nun eine Patientenverfügung?

Zuerst sollte man sich über seine Wünsche und Vorstellungen im Klaren sein. Dann erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem erstellenden Arzt. Mit diesem wird eine konkret auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Verfügung erstellt. Mit der fertigen Verfügung muss dann anschließend ein Rechstanwalt, Notar oder die Patientenvertretung zur Unterschrift aufgesucht werden. Danach kann die Verfügung noch in das Patientenverfügungsregister eingetragen lassen werden.

Wieviel kostet die Erstellung?

In meiner Praxis beträgt das Honorar für die medizinische Beratung und die Erstellung einer Verfügung derzeit 200€. Die Kosten für den Rechtsvertreter sind mit diesem abzurechnen.

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.